Beratung rund um das Thema – Pflege
Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit – und jemand wird pflegebedürftig. Wenn man zuvor noch nie mit dem Thema – Pflege in Berührung gekommen ist, kommen viele Fragen auf.
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema – Pflege zur Seite zu stehen. Sei es in Form unserer kostenfreien Beratungsangebote rund um Pflege oder dadurch, dass wir Sie aktiv im Pflegealltag unterstützen.
Lernen Sie uns in einer entspannten und ruhigen Atmosphäre kennen, tauschen Sie sich mit uns aus und lassen Sie uns Ihnen erste Tipps für Ihren Pflegealltag mit auf den Weg geben, damit Sie bestmöglich in die Pflege und Betreuung starten können.
- Wir informieren und unterstützen pflegende Angehörige rund um Themen wie Pflegegrad, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen etc.
Für eine individuelle Beratung, können Sie gerne einen Termin in unseren Büroräumen oder auch in Ihrer häuslichen Umgebung vereinbaren!
Pflichtberatungen für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind zwingend verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz (Beratungsbesuch) abzurufen. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.
Die Beratungen dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Pflegebedürftige und Pflegende werden individuell beraten und können all ihre Fragen rund um das Thema Pflege stellen. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte können Ihnen hilfreiche Tipps und Informationen weitergeben, die Ihnen die Pflege und Versorgung erleichtern.
Wie häufig die Beratungsbesuche durchgeführt werden müssen, hängt vom Pflegegrad ab. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgeschrieben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.
Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn Sie dies wünschen.
Die Kosten des Pflege- oder Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!