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Verhinderungspflege

Sicher kennen Sie als pflegender Angehöriger die Situation, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen- für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen-, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine kleine Auszeit brauchen. In diesem Fall greift die sogenannte Verhinderungspflege ein.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert:

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Die Verhinderungspflege muss bei den Pflegekassen beantragt werden. Ein Jahresbudget von 1.612 € steht dann zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wichtig:

Reicht das im Rahmen der Verhinderungspflege zur Verfügung gestellte Budget nicht aus, können Pflegebedürftige zusätzlich das Kurzzeitpflege-Budget in Höhe von bis zu 806 Euro beanspruchen und somit erhöht sich das Budget auf maximal 2418 € im Jahr.

Hierdurch verringert sich der Anspruch der Kurzeitpflege auf 806 €.

  

Bei Fragen und bei der Beantragung der Verhinderungspflege sind wir Ihnen gerne behilflich!